Der Weiße Schöps ist ein östlicher Zufluss des Schwarzen Schöps im sächsischen Landkreis Görlitz. Am nördlichen Rand des Tagebaus wurde er vor 20 Jahren vollständig kanalisiert. Das war das Ergebnis einer ersten Flussverlegung. Mit der Wiederaufnahme der Förderung im Tagebau Reichwalde ist nun eine Fortsetzung der Flussverlegung geplant, da der Tagebau ab 2015 in das Nordfeld des Tagebaus einschwenken wird. Aus diesem Grund wird eine erneute Verlegung des Weißen Schöps bis Ende 2014 notwendig.

Donnerstag, 25. April 2013

Der Artenschutz am Weißen Schöps

In unserem heutigen Artikel berichten wir über den Artenschutz, insbesondere den Amphibienschutz am Weißen Schöps. Ein großer Dank gilt Frau Annett Hertweck vom Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. in Guttau OT Spree für die Bereitstellung des Artikels und der Bilder. 

Der Amphibienschutz

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für die einheimische Fauna auch in Anbetracht der artenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes war bereits vor Beginn der Bauarbeiten zur Umverlegung des Weißen Schöps das Einwandern von Amphibien in das künftige Baufeld zu verhindern. Andererseits sollten auch aus den Baufeldern abwandernde Tiere an einer baldigen Rückkehr gehindert werden.  Entsprechend wurden die Froschlurche entlang eines Amphibienschutzzaunes gefangen, nach Art und Geschlecht registriert und dokumentiert sowie in geeignete Ausweichlebensräume in der näheren Umgebung umgesetzt.

Amphibien sind die stammesgeschichtlich älteste Klasse der Landwirbeltiere. Zunächst durchlaufen sie das Larvenstadium im Wasser und können nach der Metamorphose terrestrisch[1] leben. Sie sind „doppellebig“ (aus dem Griechischen amphi=“auf beiden Seiten“, bios=“Leben“), jedoch auch als erwachsene Tiere zumindest zur Fortpflanzung auf die Nähe von Gewässer angewiesen. Tümpel, Teiche oder auch nur temporäre Kleingewässer dienen entsprechend im Frühjahr als Laichgewässer und Wohnort der heranwachsenden Kaulquappen, bevor diese als fertige Amphibien die Gewässer wieder verlassen und ihre Landlebensräume bis zum nächsten Frühjahr aufsuchen. Die meisten Lurche sind auf das Gewässer, in welchem sie heranwuchsen, geprägt und suchen genau dieses für ihre eigene Fortpflanzung und Laichablage im darauffolgenden Jahr erneut auf. 

Kammmolch
In Deutschland kommen 21 einheimische Amphibienarten vor – sieben Schwanzlurch- und 14 Froschlurcharten. Nur fünf dieser gelten nicht als bundesweit gefährdet. Zu nennen sind hier Teichmolch, Erdkröte und Teichfrosch. Grasfrosch und Feuersalamander stehen auf der Vorwarnliste und alle anderen Arten finden ihren Eintrag auf der Roten Liste. Für einen Großteil dieser Tiere gilt die Bundesrepublik als Gesamtareal, für welche besondere Verantwortung und Schutz gelten. Neun der in Sachsen vorkommenden Amphibienarten wie die Wechsel- und Knoblauchkröte, der Laubfrosch oder der Moorfrosch sind durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie  gelistet. Die Rotbauchunke und der Kammmolch stehen zudem im Anhang II der FFH-Richtlinie.

Bevor ein funktionaler Amphibienschutzzaun errichtet werden kann, hat zunächst ein Freistellen des Geländes durch Entbuschung, Freisägen von Schneisen oder Mähen der Fläche zu erfolgen. 

Freistellen des Geländes
Anschließend wird eine Furche in den Boden gezogen, die das Eingraben des Zaunes erleichtert.

Ziehen der Furche
Graben der Löcher für die Eimer

Entlang der Furche werden in regelmäßigen Abständen Löcher für die Auffangeimer gegraben und der etwa 50 cm hohe Schutzzaun schlussendlich mit Eisenscharnieren befestigt, welche hierzu fest in den Erdboden gesteckt werden.
Eingraben des Zaunes und der Eimer

An der Erdoberfläche ausreichend abgedichtet stellt dieser Zaun für wandernde Amphibien und Reptilien ein Hindernis dar, welches nicht überwunden werden kann. So hüpfen und kriechen sie am „Schutzwall“ entlang, bis es auf einmal tief nach unten geht. Denn aller 30 m ist im Boden ein Fangeimer in den Löchern versenkt, in welchen die Tiere gefangen werden. Diese nummerierten Behältnisse werden ein- bis zweimal am Tag von den Mitarbeitern des Fördervereins kontrolliert. Die Fangeimer sind am Boden mit Löchern versehen, damit Regenwasser ablaufen kann und hereinfallende Tiere nicht ertrinken. Ein Stock in jedem Eimer soll es Kleinsäugern wie Mäusen aber auch Insekten ermöglichen, aus dem Eimer wieder herauszuklettern.

Kontrolle der Behältnisse
Jeder Fangeimer wird mit einer Nummer versehen. Dadurch kann man bei den Fängen räumliche Schwerpunkte erkennen und das Wanderverhalten der Amphibien nachvollziehen und dokumentieren. Alle Nichtamphibienarten werden ebenfalls erfasst und auf der dem Baubereich abgewandten Seite wieder ausgesetzt. Bei diesen Beifängen handelt es sich vor allem um verschiedene Laufkäferarten, Zauneidechsen, Spitzmäuse, Rötelmäuse und Blindschleichen.

Bei Reichwalde wurden im Jahr 2011 an insgesamt 245 Tagen auf einer Strecke von ca. 5 km Amphibienschutzzaun täglich 364 Fangeimer kontrolliert, der Zaun instandgesetzt und die Fangergebnisse dokumentiert, bis der Zaun Ende 2011 wieder zurückgebaut wurde.

Im Jahr 2012 wurde erneut an fünf verschiedenen Stellen über eine Gesamtlänge von 3 km ein Amphibienzaun errichtet und betreut.




Im Jahr 2013 wurden diese Standorte durch einen weiteren Schutzzaun am Pechteich mit 600 m Länge und den Zaun an den Altteichen mit 3,5 km Länge erweitert. Die Erfassung ist momentan im vollen Gange. Die aktuellen Zahlen können Sie demnächst auf der Internetseite des Fördervereines für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. einsehen: www.foerderverein-oberlausitz.de

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit! In der nächsten Woche möchten wir Sie an unseren Fotowettbewerb "Baustellenimpressionen erinnern. Bleiben Sie weiterhin neugierig.

Ihre Kathrin Kambor vom  ArTour-Team in Rietschen


[1] erdgebunden

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