In unserem heutigen Artikel berichten wir über den
Artenschutz, insbesondere den Amphibienschutz am Weißen Schöps. Ein großer Dank
gilt Frau Annett Hertweck vom Förderverein für die Natur der Oberlausitzer
Heide- und Teichlandschaft e.V. in Guttau OT Spree für die Bereitstellung des
Artikels und der Bilder.
Der Amphibienschutz
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für die einheimische Fauna auch in Anbetracht der artenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes war bereits vor Beginn der Bauarbeiten zur Umverlegung des Weißen Schöps das Einwandern von Amphibien in das künftige Baufeld zu verhindern. Andererseits sollten auch aus den Baufeldern abwandernde Tiere an einer baldigen Rückkehr gehindert werden. Entsprechend wurden die Froschlurche entlang eines Amphibienschutzzaunes gefangen, nach Art und Geschlecht registriert und dokumentiert sowie in geeignete Ausweichlebensräume in der näheren Umgebung umgesetzt.
Amphibien sind die
stammesgeschichtlich älteste Klasse der Landwirbeltiere. Zunächst durchlaufen
sie das Larvenstadium im Wasser und können nach der Metamorphose terrestrisch[1]
leben. Sie sind „doppellebig“ (aus dem Griechischen amphi=“auf beiden Seiten“,
bios=“Leben“), jedoch auch als erwachsene Tiere zumindest zur Fortpflanzung auf
die Nähe von Gewässer angewiesen. Tümpel, Teiche oder auch nur temporäre
Kleingewässer dienen entsprechend im Frühjahr als Laichgewässer und Wohnort der
heranwachsenden Kaulquappen, bevor diese als fertige Amphibien die Gewässer
wieder verlassen und ihre Landlebensräume bis zum nächsten Frühjahr aufsuchen.
Die meisten Lurche sind auf das Gewässer, in welchem sie heranwuchsen, geprägt
und suchen genau dieses für ihre eigene Fortpflanzung und Laichablage im
darauffolgenden Jahr erneut auf.
In Deutschland
kommen 21 einheimische Amphibienarten vor – sieben Schwanzlurch- und 14 Froschlurcharten.
Nur fünf dieser gelten nicht als bundesweit gefährdet. Zu nennen sind hier Teichmolch,
Erdkröte und Teichfrosch. Grasfrosch und Feuersalamander stehen auf der
Vorwarnliste und alle anderen Arten finden ihren Eintrag auf der Roten Liste.
Für einen Großteil dieser Tiere gilt die Bundesrepublik als Gesamtareal, für
welche besondere Verantwortung und Schutz gelten. Neun der in Sachsen
vorkommenden Amphibienarten wie die Wechsel- und Knoblauchkröte, der Laubfrosch
oder der Moorfrosch sind durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und
im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie gelistet. Die Rotbauchunke und der Kammmolch
stehen zudem im Anhang II der FFH-Richtlinie.
Kammmolch |
Bevor ein funktionaler
Amphibienschutzzaun errichtet werden kann, hat zunächst ein Freistellen des
Geländes durch Entbuschung, Freisägen von Schneisen oder Mähen der Fläche zu
erfolgen.
Freistellen des Geländes |
Anschließend wird
eine Furche in den Boden gezogen, die das Eingraben des Zaunes erleichtert.
Ziehen der Furche |
Graben der Löcher für die Eimer |
Entlang der Furche werden in regelmäßigen Abständen Löcher für die Auffangeimer gegraben und der etwa 50 cm hohe Schutzzaun schlussendlich mit Eisenscharnieren befestigt, welche hierzu fest in den Erdboden gesteckt werden.
Eingraben des Zaunes und der Eimer |
An der Erdoberfläche ausreichend abgedichtet stellt dieser Zaun für wandernde Amphibien und Reptilien ein Hindernis dar, welches nicht überwunden werden kann. So hüpfen und kriechen sie am „Schutzwall“ entlang, bis es auf einmal tief nach unten geht. Denn aller 30 m ist im Boden ein Fangeimer in den Löchern versenkt, in welchen die Tiere gefangen werden. Diese nummerierten Behältnisse werden ein- bis zweimal am Tag von den Mitarbeitern des Fördervereins kontrolliert. Die Fangeimer sind am Boden mit Löchern versehen, damit Regenwasser ablaufen kann und hereinfallende Tiere nicht ertrinken. Ein Stock in jedem Eimer soll es Kleinsäugern wie Mäusen aber auch Insekten ermöglichen, aus dem Eimer wieder herauszuklettern.
Kontrolle der Behältnisse |
Bei Reichwalde wurden im Jahr 2011 an insgesamt 245 Tagen auf einer Strecke von ca. 5 km Amphibienschutzzaun täglich 364 Fangeimer kontrolliert, der Zaun instandgesetzt und die Fangergebnisse dokumentiert, bis der Zaun Ende 2011 wieder zurückgebaut wurde.
Im Jahr 2012 wurde
erneut an fünf verschiedenen Stellen über eine Gesamtlänge von 3 km ein Amphibienzaun
errichtet und betreut.
Im Jahr 2013 wurden diese Standorte durch
einen weiteren Schutzzaun am Pechteich mit 600 m Länge und den Zaun an den
Altteichen mit 3,5 km Länge erweitert. Die Erfassung ist momentan im vollen
Gange. Die aktuellen Zahlen können Sie demnächst auf der Internetseite des
Fördervereines für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. einsehen:
www.foerderverein-oberlausitz.de
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit! In der nächsten Woche möchten wir Sie an unseren Fotowettbewerb "Baustellenimpressionen erinnern. Bleiben Sie
weiterhin neugierig.
Ihre Kathrin Kambor vom ArTour-Team in Rietschen